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Private Krankenversicherung
Je nach Versicherungs-Unternehmen und abgeschlossenem Tarif gibt es unterschiedliche Regelungen. Bei Vorliegen einer Approbation des Therapeuten werden i.d.R. die Behandlungskosten übernommen. Die Abrechung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Gebührenordnung (GOP bzw. GOÄ).

Beihilfe
Therapieantrag nach 5 nicht-genehmigungspflichtigen probatorischen Sitzungen für eine Kurzzeit- (10 Sitzungen) bzw. Langzeittherapie (40 Sitzungen).

Probatorische Sitzungen
In den bis zu 5 probatorischen Sitzungen werden Fragen der fachlichen Zuständigkeit Ihres Psychotherapeuten für Ihr Anliegen/Beschwerden und der möglichen Vorgehensweise geklärt – zudem prüfen Sie, ob Sie das notwendige Vertrauensverhältnis zum Therapeuten aufbauen können. Zu IGEL-Leistungen siehe Biofeedback.