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Kostenübernahme

Verhaltenstherapie ist neben der Tiefenpsychologie und der Psychoanalyse eine der 3 Richtungen  der Psychotherapie, die in Deutschland als Kassenleistung von den Gesetzlichen Krankenkassen und den Privaten Krankenversicherungen anerkannt sind. Seit 1999 dürfen sich nur noch solche Behandler „Psychotherapeuten“ nennen, die nach einem Studienabschluss als Arzt oder Diplom-Psychologe eine mehrjährige staatlich anerkannte Psychotherapie-Ausbildung absolviert haben und „approbiert“, d.h. von den jeweiligen Bundesländern anerkannt sind.Um mit den Krankenkassen abrechnen zu können, muss eine offizielle Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen, erkennbar wie bei Kassenärzten an einer entsprechenden Abrechnungs-Nummer.

Gesetzliche Krankenversicherung
Nach Vorlage Ihrer Krankenkassen-Chipkarte (1 x pro Quartal) und einem haus- bzw. fachärztlichen Überweisungsschein – alternativ auch Zahlung der Praxisgebühr ohne Überweisungsschein – wird nach spätestens 5 probatorischen Sitzungen mit einem Psychotherapie-Antrag die Kostenübernahme seitens Ihrer Krankenkasse eingeleitet.