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Gesetzliche Krankenkasse
Als Einzelleistung werden die Kosten für die Biofeedback-Therapie nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse getragen. Es handelt sich hier um eine IGEL-Leistung, die gemäß der GOP/GOÄ privat abgerechnet wird. Darunter werden Leistungen verstanden, die bei gesetzlich versicherten Patienten als Privatleistungen erbracht werden, d.h. generell besteht kein Anspruch auf eine Erstattung. Zwecks Rückerstattung zumindest eines Teils der Kosten können wir Ihnen mit Hilfe eines Begleitschreibens und Notwendigkeitsbescheinigung incl. Kostenvoranschlag an die Krankenkasse behilflich sein.